Unser Leitbild
Der Kinder- und Jugendschutz soll präventiv Kinder und Jugendliche schützen - vor Gefährdungen durch Einflüsse aus ihrer Lebensumwelt durch
beeinträchtigende Wirkungen von Medien | Gefährdungen durch den Konsum von Tabak | Alkohol | Medikamenten | illegalen Drogen | Gewalt im Alltag | Gewalt in der Erziehung | Kindesvernachlässigung | problematische religiöse und weltanschauliche Gruppen | sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen | Gefährdungen in der Arbeitswelt | Jugendarbeitsschutz.
Zu den Gefährdungspotenzialen gehören aber auch familiäre, soziale und Persönlichkeitsfaktoren sowie strukturelle Einflüsse, die eine gesunde Entwicklung des jungen Menschen beeinträchtigen oder gar gefährden können. So beschäftigen wir uns mit den Themen Jugendkriminalität und Suizid | Entwicklungsbeeinträchtigungen und Gefährdungen durch strukturelle Einflüsse | Werbung und Konsum | Armut | Straßenverkehr | Lebensraumgestaltung.
Die drei Säulen des Kinder- und Jugendschutzes sind dementsprechend:
der erzieherische | der strukturelle | der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 14 SGB VIII | KJHG. Hier wird die Aufgabe beschrieben, „...junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.“ Eltern und anderen Erziehungspersonen sollen Angebote gemacht werden, um diese zu befähigen, Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, sie bei ihrem Weg ins Leben zu begleiten.
Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz umfasst die Bemühungen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass anregende Umwelten geschaffen werden und unnötige Gefährdungen reduziert werden, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet ist. Es ist Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der gesetzliche Jugendschutz umfasst das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) der Länder, aber auch viele andere Einzelgesetze.
Der gesetzliche Rahmen kann aber nur Leitlinien für das Verhalten in unserer Gesellschaft bieten. Erst eine breite Akzeptanz des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit gewährleistet die Einhaltung dieser Bestimmungen